Neue Regelungen ab 2022

Ab 1. Januar 2022 gibt es Sanktionen, wenn die Regelungen zur Lagerung von Hofdünger nicht eingehalten werden.

03.01.2022

Die Regelung der Lagerung von Hofdüngern wurde mit dem vom Bundesrat verabschiedet landwirtschaftliches Verordnungspaket 2021 (3. 11. 2021) neu in den ökologischen Leistungsnachweis aufgenommen. Das heisst, dass es ab 1. Januar 2021 Sanktionen bei den Direktzahlungen gibt, wenn die Regelung zur Lagerung von Hofdünger nicht eingehalten wird. (Siehe auch Newsticker vom 3. November 2021). Und: Flächen, auf denen Industriehanf zur Fasernutzung oder zur Verwendung als Nahrungsmittel angebaut wird, berechtigen neu ab 2022 zu Direktzahlungen. röt