Bundesrat verschiebt Schleppschlauchpflicht um zwei Jahre

Die Schleppschlauchpflicht wird um zwei Jahre verschoben. Das hat der Bundesrat diese Woche bekannt gegeben. Die Sanktionen bezüglich Lagerung werden wie vorgesehen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

03.11.2021

Die Schleppschlauchpflicht wird um zwei Jahre auf den 1. Januar 2024 verschoben. Das hat der Bundesrat mit dem am 3. November 2021 veröffentlichten «Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021» bekannt gegeben. In Absprache mit den interessierten Kreisen hat der Bundesrat diese Verschiebung beschlossen, um den Bedenken eines Teils der Branche und der Kantone bezüglich des Zeitpunktes der Inkraftsetzung der obligatorischen Verwendung von Schleppschlauchverteilern besser Rechnung zu tragen.

Durch die Verschiebung auf 2024 haben die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe mehr Zeit für die Beschaffung von Geräten, die den Anforderungen entsprechen, da die Lieferzeiten derzeit lang sind, begründet der Bundesrat die Verschiebung um zwei Jahre.

Die Sanktionen bezüglich Lagerung werden hingegen wie vorgesehen am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Regelung der Lagerung und Ausbringung von Hofdüngern wird in den ökologischen Leistungsnachweis aufgenommen. Für die Nichteinhaltung der betreffenden Bestimmungen werden Sanktionen festgelegt, heisst es weiter. Am 1. Januar 2024 (gleiches Datum wie Schleppschlauchpflicht) treten auch die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft. röt