Mineralölsteuer-Rückerstattung bis 30. Juni beantragen

Wer die Rückerstattung der Mineralölsteuer beantragen will, muss das Formular bis spätestens am 30. Juni 2024 einreichen.

18.06.2024

Um den Rückerstattungsanspruch der Mineralölsteuer zu beantragen, müssen die Formulare bis spätestens bis zum 30. Juni 2024 retourniert werden. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die Formulare den bisherigen Bezügern der Rückerstattung anfangs Dezember 2023 direkt zugestellt. Formulare können auch telefonisch oder per E-Mail verlangt werden: 058 462 65 47; mla@bazg.admin.ch. Der Rückerstattungsbetrag wird Anfang Dezember ausbezahlt. Beträge unter 100 Franken je Gesuch werden nicht ausbezahlt. röt