Rückerstattung der Mineralölsteuer

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 die Mineralölsteuerverordnung geändert. Für die Landwirtschaft ist die Anpassung von Artikel 48 der Verordnung wichtig.

03.01.2024

Wichtig zu wissen ist, dass Gesuche für die Rückerstattung der Mineralölsteuer neu innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Treibstoff verbraucht wurde, eingereicht werden. Bei verspätet eingereichten Gesuchen erlischt der Anspruch auf Rückerstattung. Die bisherigen Nachzahlungen für die vorangegangenen zwei Kalenderjahre sind nicht mehr möglich.

Die Mineralölsteuer wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Die Steuer wird dem Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme von Alpkorporationen und Sömmerungsbetrieben rückerstattet. Als Bewirtschafter gilt die Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Der Bewirtschafter erhält die Steuerrückerstattung für sämtliche selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten. Als Gesuchsperiode gilt das Kalenderjahr.

Betriebe mit Direktzahlungen verwenden für das Rückerstattungsgesuch das Formular 46.20a. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übernimmt die für die Berechnung des Normverbrauches notwendigen Angaben aus der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung. Betriebe ohne Direktzahlungen verwenden das Formular 46.20b.

Das BAZG hat die Formulare den bisherigen Bezügern der Rückerstattung anfangs Dezember 2023 direkt zugestellt. Um den Rückerstattungsanspruch sowie eine reibungslose Verarbeitung der Gesuche beim BAZG sicherzustellen, sollten die Formulare umgehend, jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2024 retourniert werden. Formulare können auch telefonisch oder per E-Mail verlangt werden: 058 462 65 47; mla@bazg.admin.ch. Der Rückerstattungsbetrag wird Anfang Dezember ausbezahlt. Beträge unter 100 Franken je Gesuch werden nicht ausbezahlt.