Praxistauglicheres Schleppschlauch-Obligatorium gefordert

Schleppschlauch-Obligatorium: Die WAK-N hat zwei Motionen zugestimmt, die eine praxistaugliche Umsetzung des Obligatoriums fordern.

18.08.2022

Die Einführung des vom Bundesrat beschlossenen Obligatoriums für emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauchobligatorium, ab 2024) ist aus Sicht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) in vielen Kantonen mit praktischen Schwierigkeiten und oft auch hohen Kosten für die Bäuerinnen und Bauern verbunden. Eine Anpassung der Vollzugshilfen des Bundes und die Klarstellung, dass Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen nicht auf die Landwirtinnen und Landwirte überwälzt werden dürfen, könnte aus Sicht der Kommission hier Abhilfe schaffen.

In diesem Sinne hat die Kommission gestern Mittwoch, 17. August, zwei Motionen gutgeheissen. Zum einen hat sie der Motion «Praxistaugliche Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums» von Céline Amaudruz (SVP/GE) und Markus Ritter (Mitte/SG) mit 14 zu 6 Stimmen (5 Enthaltungen) zugestimmt. Die Motion fordert, dass die Vollzugshilfe zur Umsetzung des Obligatoriums von emissionsmindernden Ausbringverfahren von Gülle zusätzlich mit folgenden Ausnahmen ergänzt wird:

Namentlich sind emissionsmindernde Ausbringverfahren nicht zwingend einzusetzen:
1) In Hochstammbaumgärten (auch QI) mit mehr als 25 Hochstämmen je Hektare
2) bei Parzellen, welche auf Grund der bestehenden Ausnahmen weniger als 80% emissionsarm begüllbare Flächen aufweisen
3) Teilflächen von weniger als 50 Aren mit einer Minimalbreite von 12 Metern.

Zum anderen hat die Kommission die Motion «Schleppschlauchobligatorium. Vollzugskosten nicht abwälzen» knapp mit 10 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) angenommen, die ebenfalls von Céline Amaudruz und Markus Ritter eingereicht worden ist. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftrag werden, dahingehend aktiv zu werden, dass die Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen betreffend Ausnahmen vom obligatorischen Einsatz von emissionsmindernden Ausbringungsverfahren von Gülle nicht auf die Landwirte überwälzt werden.

Mit der Annahme der beiden Motionen kommt die WAK-N damit einer Petition teilweise entgegen, die insbesondere wegen den genannten Schwierigkeiten einen Verzicht auf das Schleppschlauchobligatorium fordert. röt