Übergangsregelung zu hydraulischen Bremssystemen

Das Astra hat die Weisungen Betreff Kombination von Anhängern mit hydraulischem Zweileiter-Bremssystem an Traktoren mit einem Einleiter-Bremssystem herausgegeben.

28.05.2020

Zur Regelung der technischen Einzelheiten im Betrieb von Anhängern mit hydraulischem Zweileitungs-Bremssystem (H2L) an Traktoren mit einem Einleitungs-Bremssystem (H1L) hat das Bundesamt für Strassen nun eine Weisung erlassen. Die Weisung (siehe weiter unten) gilt für Traktoren und Motorkarren, die über einen altrechtlichen hydraulischen Bremsanschluss (H1L) verfügen und für daran mitgeführte Anhänger mit hydraulischen Zweileitungs-Bremsanlagen (H2L). Die Fahrzeuge können land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich zugelassen sein.

Diese Übergangsregelung soll laut Astra zu einer rascheren Verbreitung der neuen Zweileiter-Anhängerbremsen beitragen, da eine allfällig notwendige Beschaffung eines entsprechend ausgerüsteten Zugfahrzeugs zeitlich entkoppelt wird. Das heisst, das Astra gibt damit den Bauern mehr Zeit für Neuanschaffungen. Mit diesen Weisungen wird bei leichten bis mittelschweren Anhängern eine sicherheitstechnisch höherwertige Alternative zu den Auflaufbremsen geschaffen, die gemäss den geltenden Bestimmungen in diesem Gewichtssegment zulässig sind.

Die neue Regelung des Astra lautet:

(Die Regelung ist Gültig ab sofort, 28. Mai 2020, und befristet bis am 31. Dezember 2025. Danach gelten sie als aufgehoben)

Das Mitführen eines einzelnen Anhängers mit hydraulischem Zweileiter-Bremssystem (H2L) ist zulässig, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Zugfahrzeug verfügt über einen altrechtlichen Anschluss für ein hydraulisches Einleiter-Bremssystem (H1L) für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination beträgt nicht mehr als 40 km/h
  • Die Eignungserklärung (schriftliche Bestätigung des Herstellers oder des Inverkehrsbringers) wird im Fahrzeug mitgeführt und die darin genannten Voraussetzungen für die Gewährleistung des Funktionsumfangs sind eingehalten
  • Die Summe der Achslasten gemäss Herstellerschild beträgt nicht mehr als 10 Tonnen
  • Auch bei abgestelltem Motor wird mit der Betätigung der Feststellbremse des Zugfahrzeugs automatisch die Bremse des Anhängers wirksam
  • Verfügt der Anhänger über einen Druckspeicher, wird bei ungenügendem Druck im Sichtfeld des Fahrers oder Fahrerin eine Warnung angezeigt

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