Waldarbeit: Ab 2022 braucht es einen Kursnachweis

Die Übergangsfrist für die Ausbildung bei Waldarbeiten läuft Ende Jahr aus. Auch Landwirte und Lehrlinge müssen ab 2022 über einen Kursnachweis verfügen.

07.07.2021

Ende Jahr läuft die Übergangsfrist für die Ausbildung bei Waldarbeiten aus. Ab Januar 2022 müssen gemäss Waldgesetz alle Personen über einen entsprechenden Kursnachweis verfügen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ausführen, das heisst auch Landwirte und Lernende in der Landwirtschaft. Das Waldgesetz gewährte zur Umsetzung des Artikels 21a «Mindestausbildung bei Holzerntearbeiten im Auftragsverhältnis» eine Übergangsfrist von fünf Jahren, welche am 31. Dezember 2021 endet.

Der Nachweis der Ausbildung für Holzerntearbeiten im Wald kann durch den Besuch von insgesamt mindestens zehn Kurstagen erbracht werden. Der Kurs kann in zwei Teilen à je 5 Tage absolviert werden. Nach Abschluss des 5-tägigen Basiskurses Holzernte sollte der 5-tägige Weiterführungskurs innerhalb von 2 Jahren besucht werden. Mehr Infos zu den Ausbildungsanforderungen sowie das ganze Angebot an Holzerntekursen finden Sie auf: www.holzerkurse.ch