SVLT fordert neuen Ansatz bei emissionsmindernden Ausbringverfahren

In einer von den Ständeräten Peter Hegglin und SVLT-Präsident Werner Salzmann eingereichten Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnungen so auszugestalten, dass der Schleppschlaucheinsatz auch nach 2021 durch die Weiterführung von finanziellen Anreizsystemen zielführend gefördert wird. Zudem soll das Obligatorium aus der Luftreinhalteverordnung gestrichen werden.

17.06.2020

Im Ständerat wurde heute von Peter Hegglin und SVLT-Präsident Werner Salzmann eine Motion eingereicht. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnungen so auszugestalten, dass der Schleppschlaucheinsatz auch nach 2021 durch die Weiterführung von finanziellen Anreizsystemen zielführend gefördert wird. Weiter soll das Obligatorium aus der Luftreinhalteverordnung gestrichen werden. In der Begründung der beiden Motionäre heisst es:
«Es ist ein grundsätzliches Anliegen der Landwirtschaft, ihre Stickstoff-Effizienz zu verbessern und die Verluste zu mindern. Der Beitrag von emissionsmindernden Ausbringverfahren zur Reduktion von Ammoniakemissionen ist unumstritten. Die positiven Entwicklungen seit der Einführung der REB 2014 haben eindeutig gezeigt, dass in dieser Hinsicht Anreizsysteme zielführend sind. Da andere Faktoren wie Temperatur oder Luftfeuchtigkeit einen grösseren Einfluss auf die Stickstoffeffizienz haben, könnte ein Obligatorium dem Ziel der Ammoniakreduktion sogar entgegenwirken. Aufgrund der grossen Anschaffungskosten wird es zwangsläufig zu einer gesteigerten Nachfrage nach Dienstleistungen von Lohnunternehmen sowie gemeinschaftlich genutzten Maschinen kommen. Die daraus resultierende verminderte Flexibilität führt zu einem deutlich grösseren organisatorischen Aufwand und einer verminderten Rücksichtnahme auf die meteorologischen Bedingungen. Zudem sind Güllefässer mit Schleppschlauchbesatz tendenziell schwerer, womit sich ein Zielkonflikt bezüglich der Bodenverdichtung ergeben könnte.
Aufgrund dieser Bedenken und vor dem Hintergrund beträchtlicher Kosten, die durch die Schleppschlauchpflicht auf die Landwirtschaft zukommen, wird der Bundesrat angehalten, den Weg der Förderung der emissionsmindernden Ausbringverfahren weiterzugehen und das Obligatorium in der LRV zu streichen.»