Sichtzonen bei der Saat einplanen

Sichtzonen bei Ausfahrten sollten bereits bei der Saat eingeplant werden. Darauf macht die BUL aufmerksam.

11.04.2022

Hochwachsende Kulturen behindern die Sicht bei Ausfahrten, Strasseneinmündungen und Kreuzungen. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden. Wird bereits bei der Saat eine geeignete Sichtzone angelegt, erspart man sich das spätere Zurückschneiden der Pflanzen in der betroffenen Ecke.

Wie gross die Sichtzone sein muss, hängt von der jeweiligen Situation und der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Teilweise bestehen dazu Vorgaben von Gemeinde oder Kanton. In jedem Fall müssen herannahende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können.

Als Faustregel gilt: Ein Fahrzeuglenker muss beim Einmünden innerorts gut 50 m und ausserorts gut 100 m weit sehen können. Dabei ist der Beobachtungspunkt innerorts 3 m und ausserorts 5m von der Einmündung zurückversetzt. In den meisten Kantonen gilt als sichthemmend, was mehr als 80 cm über die Strassenoberfläche ragt – was höher steht, muss entfernt, respektive eingekürzt werden.
Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft BUL