Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelung
Die Schweiz übernimmt definitiv die Drohnenregelung der EU. Ab 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen.
28.11.2022
Ab 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Diese unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb von Drohnen: «Offen», «Speziell», «Zulassungspflichtig». Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Diese Kategorie darf ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden und unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1 (unter 250g), A1 (unter 900g), A2 (unter 4 kg), A3 (unter 25 kg). Nachfolgend die wichtigisten Neuerungen in der offenen Kategorie ab 1. Januar 2023:
- 1. Registrierungspflicht (siehe Link unten)
- 2. Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3)
- 3. Das Mindestalter für ist 12 Jahre
- 4. Das Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss Unterkategorie
- 5. Maximale Flughöhe von 120m über Grund
- 6. Drohnen müssen eine Klassenmarkierung haben
Mehr Informationen zur neuen Drohnenregelung ab 1. Januar 2023
Ausbildungs- und Registrierungsplattform für Drohnenpilotinnen und -piloten