Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelung

Die Schweiz übernimmt definitiv die Drohnenregelung der EU. Ab 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen.

28.11.2022

Ab 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Diese unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb von Drohnen: «Offen», «Speziell», «Zulassungspflichtig». Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Diese Kategorie darf ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden und unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1 (unter 250g), A1 (unter 900g), A2 (unter 4 kg), A3 (unter 25 kg). Nachfolgend die wichtigisten Neuerungen in der offenen Kategorie ab 1. Januar 2023:

  • 1. Registrierungspflicht (siehe Link unten)
  • 2. Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3)
  • 3. Das Mindestalter für ist 12 Jahre
  • 4. Das Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss Unterkategorie
  • 5. Maximale Flughöhe von 120m über Grund
  • 6. Drohnen müssen eine Klassenmarkierung haben

Mehr Informationen zur neuen Drohnenregelung ab 1. Januar 2023
Ausbildungs- und Registrierungsplattform für Drohnenpilotinnen und -piloten