«Schleppschlauch-Obligatorium» bleibt Pflicht

Der Nationalrat hat gestern Abend die Motion Hegglin behandelt und sich mit 102 Nein gegen 83 Ja dagegen ausgesprochen.

18.06.2021

Die Motion Hegglin hatte zum Ziel, die in der Luftreinhalte-Verordnung per 1.1.2022 geforderte bodennahe Ausbringung von Gülle zu streichen, dafür – wie bisher – mit finanziellen Anreizen die Umstellung auf eben solche Ausbringtechniken zu fördern. Neben logistischen, agronomischen, finanziellen und technischen Gründen sprechen auch die im Markt nicht in der notwendigen Anzahl verfügbaren Ausrüstungen für die Motion und gegen die Anforderung in der Verordnung.

Der Ständerat hatte dieser Motion bereits im Herbst 2020 mit grossem Mehr zugestimmt. Der Nationalrat liess sich mit dem Entscheid lange Zeit und hat sich nun gegen die Motion ausgesprochen. Der geeinte Links-Block mit den Fraktionen SP, Grüne und GLP sowie die Mehrheit der FDP (16) und einige Abweichler der Mitte-Fraktion (7) bodigten das Geschäft. Zu den 87 Ja-Stimmen trugen die gesamte Fraktion der SVP (51), die Mehrheit der Mitte-Fraktion (20) und eine Minderheit der FDP (12) bei.

Mit dem Entscheid des Nationalrats ist diese Motion nun abgelehnt, die Luftreinhalte-Verordnung bleibt, so wie vom Bundesrat entschieden, in Kraft.