Schaden an Mietmaschine

Bei der nachbarschaftlichen Aushilfe mit Maschinen stellt sich die Frage: Wer zahlt, wenn es zu einem Schaden bei der gemieteten Maschine kommt?

06.12.2021

In der Landwirtschaft hilft man sich oft gegenseitig aus. Es ist üblich, dass beispielsweise das Güllefass oder der Mistzetter vom Nachbarn ausgeliehen wird. Schnell passierts, dass beim Manövrieren ein Pfosten übersehen wird, es kracht und ein Schaden entsteht, der rasch ein paar Tausend Franken kosten kann. Wer bezahlt nun die Reparatur?
Für so einen selbstverursachten Schaden ist grundsätzlich der Mieter gegenüber dem Eigentümer der Maschine haftbar. Dies unabhängig davon, ob gegen Entgelt gemietet oder bloss gegen Verrechnung mit einer anderen Maschine oder einem Arbeitseinsatz ausgeliehen wird. In diesen Fällen spricht man von einem sogenannten «Obhutsschaden», welcher in der Regel in der Grunddeckung der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen ist. Dieses Risiko kann zusätzlich als kostenpflichtiges Sonderrisiko versichert werden. Für Schäden, die jedoch auf normale Abnützung zurückzuführen sind, ist der Mieter nicht verantwortlich.
Werden Maschinen oder vor allem auch teure Geräte regelmässig vermietet, so ist durch den Eigentümer der Abschluss einer Vollkasko- oder Maschinenversicherung zu prüfen. Je nach Versicherung können auch eigene oder fremde Gerätschaften über die Vollkasko des Zugfahrzeuges versichert werden.
Die Deckungen der Obhutsversicherungen sind je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich. Häufig ist nur die «gelegentliche Benützung» versichert oder «selbstfahrende Maschinen» sind vollkommen ausgeschlossen. Vor allem das «gelegentlich» wird sehr unterschiedlich definiert. Es ist deshalb ratsam, dies bereits im Vorfeld sorgfältig mit seinem Versicherungsberater abzuklären.
Quelle: Agrisano, Brugg