SBV: «Bundesrat schiesst über das Ziel hinaus»

Der Bundesrat beschliesst neue Bestimmungen für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft die grösstenteils ab 2023 in Kraft treten.

14.04.2022

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen werde die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt, schreibt der Bundesrat zum Verordnungspaket, das grösstenteils ab Januar 2023 in Kraft treten wird.

Neu ist zum Beispiel, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden dürfen, deren Wirkstoffe ein hohes potenzielles Risiko aufweisen. Falls jedoch keine risikoärmere Alternative zur Verfügung steht, werden Ausnahmen möglich sein. Ausserdem müssen die Betriebe die Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen reduzieren. Sie müssen beispielsweise einen grösseren Abstand zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten einhalten. Ab 2024 wird zudem die Toleranzgrenze von 10 Prozent, die bei der Berechnung der Düngerbilanz bisher toleriert wurde, abgeschafft. Zudem müssen ab 2024 auf mindestens 3,5% der Ackerfläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden.

Enttäuscht vom Massnahmenpaket zeigt sich der Schweizer Bauernverband. Der Bundesrat habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt und schiesse mit den heute verabschiedeten Verordnungen zur Pa. Iv. 19.475 massiv über das Ziel hinaus, so der SBV in seiner Stellungsnahme. Anstatt sich auf den eigentlichen Auftrag zu fokussieren und die Risiken im Bereich Pflanzenschutz zu reduzieren, schwäche er mit unverhältnismässigen Massnahmen die einheimische Lebensmittelproduktion und damit die Versorgung der Bevölkerung. röt
Die vollständige Übersicht zum Verordnungspaket finden Sie hier