Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft
Ab 1. Dezember 2025 kann neu für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden.
25.11.2025
Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Eine zentrale Neuerung betrifft Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich zugelassen sind. Für diese können Gesuchstellende in der Schweiz neu ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragen und sich dabei auf die Prüfergebnisse der Nachbarländer stützen. Dies beschleunigt den Prozess, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, das seit 2022 für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verantwortlich ist.
Die Genehmigungen für Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln übernimmt die Schweiz schon heute aus der EU, jedoch zeitlich versetzt. Neu gelten sie unverzüglich als genehmigt, sobald sie in der EU zugelassen sind. Im Gegenzug sind Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr zugelassen, ohne Möglichkeit einer Ausnahme. mgt

