Rückerstattung Mineralölsteuer
Die Frist für das Einreichen der Anträge auf Rückerstattung eines Teils der Mineralölsteuer läuft noch bis zum 30. Juni 2025.
02.04.2025
Nach wie vor machen viele Betriebe von ihrem Recht auf Rückerstattung der Treibstoffkosten keinen Gebrauch. Betriebe, die im Vorjahr eine Rückerstattung erhalten haben (wird jeweils anfangs Dezember ausbezahlt), erhalten automatisch ein Formular für das Folgejahr per Post zusammen mit der Rückerstattungsverfügung. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken. Die gesetzliche Frist dafür läuft am 30. Juni 2025 ab. Um die Rückerstattung zu erhalten, muss das Formular bis zu diesem 30. Juni an das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) zurückgeschickt werden (Rücksendung des Formulars per A Post Plus wird empfohlen).
Wenn die Betriebsleitung gewechselt hat, sollte der bisherige Betriebsleiter das Formular dem neuen zustellen, damit dieser es dann mit den neuen Angaben versehen und einsenden kann. Wer im Vorjahr keine Rückerstattung erhalten hat, bekommt auch kein Formular für die neue Rückerstattungsperiode und muss ein solches per E-Mail bei mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47 beim BAZG anfordern.
Der Antrag auf Rückerstattung der Mineralölsteuer ist einfach und schnell. Es wäre schade, den Antrag nicht zu stellen und nicht von der Rückerstattung zu profitieren. eng


