Rückerstattung Mineralölsteuer wird beibehalten
Der Bundesrat hat beschlossen, die Rückerstattung der Mineralölsteuer zugunsten bestimmter Branchen unverändert beizubehalten.
08.12.2023
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 den Bericht über die Mineralölsteuerrückerstattung zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung wurde vor dem Hintergrund der laufenden Revision des CO2-Gesetzes und aufgrund internationaler klima- und handelspolitischer Entwicklungen im Rahmen der WTO in Auftrag gegeben. Der Bundesrat beschloss nun, die Rückerstattungen zugunsten bestimmter Branchen unverändert beizubehalten.


