Reparaturen ohne direkten Kundenkontakt sind möglich

Landmaschinen-Werkstätten dürfen Reparaturen weiterhin ausführen. Agrotec Suisse empfiehlt die Verkaufsflächen abzusperren.

18.03.2020

Nicht öffentliche Betriebe sind nicht von der vom Bundesrat beschlossenen Schliessung betroffen. Laut Agrotec Suisse, dem Branchverband der Landmaschinenhändler, sind in Landtechnik-Werkstätten Reparaturen vor Ort von Geräten und Maschinen erlaubt, jedoch sei jeglicher direkter Kundenkontakt zu meiden. Agrotec Suisse rät den Landtechnik-Fachbetrieben mit Verkaufs- und Ausstellungsflächen, die entsprechenden Flächen abzusperren.

Um den Verkauf sicherzustellen, seien kreative Lösungen gefragt. Agrotec Suisse empfiehlt beispielsweise, bei einem Verkauf den Geldbetrag an einem vereinbarten Ort deponieren zu lassen und die Ware ebenfalls zu deponieren. So könne ein Warenaustausch ohne unmittelbaren Kundenkontakt stattfinden. Für alle Betriebe gelten die Regeln: «Alle unnötigen Kontakte sind zu vermeiden. Es ist Abstand zu halten und es sind die Hygienemassnahmen zu befolgen.»