Pflanzenschutzmittel kaufen nur noch mit obligatorischer Prüfung

Neu soll man Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer obligatorischer Prüfung erwerben können. Das UVEK hat dazu eine Vernehmlassung gestartet.

23.12.2021

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 22. Dezember 2021 die Vernehmlassung für zwei Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet (dauer bis am 5. April 2022).:

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60'000 Fachbewilligungen geben.

Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können sollen neu nur noch Personen mit Fachbewilligung (Ausweis) erwerben können. So soll der professionelle Umgang mit Chemikalien gestärkt werden. Die Massnahme trägt dazu bei, die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes zu erfüllen. Dieser will die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung halbieren.

Verbrennen von Altholz: Die Revision der Luftreinhalteverordnung (LRV) sieht vor, die Grenzwerte für organische Stoffe, Stickoxide, Staub und Formaldehyd bei Spanplattenanlagen zu senken. Neu sollen zudem anlagenspezifische Grenzwerte für die Holzfaserplattenproduktion eingeführt werden. Damit werden die Bestimmungen der LRV für solche Anlagen an den Stand der Technik angepasst.

Die LRV verbietet das Verbrennen von Altholz. Um die Späne und Fasern zu trocken, soll aber neu erlaubt sein, Altholz zur Wärmeerzeugung zu verwenden. Zusammen mit der LRV soll deshalb auch die Abfallverordnung (VVEA) angepasst werden. Der Einsatz von Altholz ist aus Sicht der Ressourcenschonung sinnvoll und europaweit branchenüblich.
röt/Quelle: UVEK