Parlament: Kampf gegen Littering wird im Gesetz verankert

Littering wird schweizweit einheitlich geregelt und kann künftig mit bis zu 300 Franken gebüsst werden. Das hat das Parlament beschlossen.

19.03.2024

Nationalrat und Ständerat haben am letzten Freitag die Änderungen im Umweltschutzgesetz für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft gutgeheissen*. Die Vorlage bringt auch Bussen für das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen, dem so genannten Littering. Wer künftig Abfälle wie leere Getränke-, Essens- oder Zigarettenverpackung wegwirft oder liegen lässt, kann mit bis zu 300 Franken gebüsst werden. Mit der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung wird das Littering-Verbot landesweit einheitlich geregelt. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist laut dem Medienportal Watson.ch noch nicht bekannt.

*Die neue Littering-Regelung ist teil der Änderungen im Umweltschutzgesetz für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Darin verpflichten sich Bund und Kantone auf die Schonung natürlicher Ressourcen bei Produkten und Bauwerken und auf die Schliessung von Materialkreisläufen. Darin enthalten ist das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen. Der Nationalrat hat dem Gesetz mit 126 zu 65 Stimmen bei 0 Enthaltungen und der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.