Neues Ausbildungscenter der BUL
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) ist vom Verband der Schweizer Arbeitsbühnen-Anbieter (VSAA) als Schulungszentrum für entsprechende Kurse zertifiziert worden.
21.09.2023
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen wird als Arbeit mit besonderen Gefahren eingestuft. Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8( und EKAS-Richtlinie 6512 dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur von Arbeitnehmenden ausgeführt werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Zur Ausbildung für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen zugelassen sind Personen ab 18 Jahren, die körperlich und geistig fit sind, keine Höhenangst haben sowie verantwortungsbewusst mit Maschinen und Fahrzeugen umgehen. Lernende aus landwirtschaftlichen Berufen können die Ausbildung bereits ab 15 Jahren absolvieren.
Seit Juli 2023 ist die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) vom Verband der Schweizer Arbeitsbühnen-Anbieter (VSAA) als Schulungszentrum geprüft und zertifiziert. Die eintägige Schulung umfasst theoretische Sequenzen sowie das praktische Anwenden/Üben und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Aktuell werden die Schulungen der BUL zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen an den Standorten Kölliken AG, St. Gallen-Winkeln und Koppigen BE, Fribourg und Genf durchgeführt. Weitere Schulungsorte in der Deutsch- und Westschweiz werden fortlaufend ergänzt.


