Neuer Führerausweis ab 15. April 2023

Nun ist das Design des neuen Führerausweises bekannt. Ausgestellt wird dieser ab 15. April 2023 im Kreditkartenformat (FAK). Der blaue Führerausweis (der alte in Papierform) verliert ab 2024 seine Gültigkeit.

03.04.2023

Heute hat die asa, die Vereinigung der Strassenverkehrsämter, den neuen Führerausweis vorgestellt. Wer ab dem 15. April 2023 beim Strassenverkehrsamt seines Wohnsitzkantons einen Führerausweis bestellt, erhält einige Tage später den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation per Post zugestellt. Die Daten auf dem neuen FAK bleiben unverändert. Hingegen entspricht das neue Design den höchsten internationalen und europäischen Standards für Ausweissicherheit, schreibt die asa. Unter anderem besteht das Material des neuen Führerausweises nun aus Polykarbonat (wie bei der Identitätskarte). Auf der Rückseite des Ausweises ist zudem neu ein QR-Code eingelasert, der mit einem Smartphone gelesen werden kann und bestimmte persönliche Daten enthält, die auch auf der Vorderseite zu sehen sind.

Was passiert mit den bisherigen Führerausweisen?

 

  • Der bisherige Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) existiert bereits seit 20 Jahren und ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Wenn neue oder zusätzliche Daten (z.B. Brilleneintrag oder eine neu erworbene Kategorie) auf dem FAK eingetragen werden, benötigt man, wie bisher, einen neuen Führerausweis.
  • Wer freiwillig einen neuen Führerausweis wünscht, kann ab dem 15. April 2023 seinen alten Ausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons umtauschen lassen. Die Gebühren für den neuen Führerausweis sind kantonal geregelt, werden aber auf Grund der Modernisierung des Ausweises nicht angepasst.
  • Wer noch im Besitz eines blauen Führerausweises (der alte in Papierform) ist, muss diesen demnächst umtauschen lassen. Ab 2024 verliert der blaue Führerausweis seine Gültigkeit. Das Bundesamt für Strassen ASTRA und die kantonalen Strassenverkehrsämter werden in den nächsten Wochen über den Umtausch und die Fristen informieren.

Quelle: asa