Neue Weisung betreffend hydraulische Bremsen
EILMELDUNG: Das Bundesamt für Strassen teilt heute mit, dass die Weisung, wonach unter bestimmten Voraussetzungen, Anhänger mit hydraulischem Zweileitungs-Bremssystem an alten Traktoren mit einem Einleitungs-Bremsanschluss mitgeführt werden können, auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
23.12.2025
Das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt: «Wie die Schweiz sehen auch andere Länder Europas für neue Anhänger der Land- und Forstwirtschaft mittlerweile nur noch Zweileitungs-Bremssysteme vor. Die Fragen der Rückwärtskompatibilität werden derzeit auch auf EU-Ebene diskutiert, die Antworten werden aber nicht rechtzeitig vorliegen. Die Verbände der Landwirtschaft haben deshalb, bis diesbezüglich Klarheit herrscht, eine Verlängerung der Weisungen beantragt. Dem ist aus der Sicht des Astra nichts entgegenzuhalten. Die Weisungen dienen als Übergangsregelung, damit die Neuanschaffungen von Anhängern und Traktoren mit Zweileitungs-Bremssystemen gestaffelt werden können. Die Begrenzung der Übergangsfrist auf den 31. Dezember 2025 hat sich als nicht ausreichend erwiesen, so dass die Weisungen in der Praxis immer noch von Bedeutung sind. Ziffer 4 der Weisungen werden deshalb wie folgt abgeändert:
Der zweite Satz, der die Aufhebung per 1. Januar 2026 festlegt, wird gestrichen.
Das Astra behält sich die Aufhebung der Weisungen vor, wenn gewichtige Erkenntnisse gegen die Weiterführung sprechen. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn eine von den betroffenen EU-Mitgliedstaaten getragene Regelung im Sinne der Weisungen in der Schweiz für anwendbar erklärt werden kann. Abschliessend weisen wir darauf hin, dass die Verwendung von Anhängern mit Zweileitungs-Bremssystem – wie in den Weisungen beschrieben – eine sicherheitstechnisch höherwertige Alternative zu den im abschüssigen Gelände nicht idealen Auflaufbremsen bieten.» eng


