Neue Drohnenregulierung ab 2021

Ab 1. Januar 2021 führt die Schweiz die neuen und strengeren Regeln der EU für Drohnen ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Ausbildungs- und Registrierungspflicht.

31.07.2020

Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung war in der Schweiz eigentlich bereits per 1. Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Coronakrise ist diese nun um ein halbes Jahr verschoben worden. Betroffen von den Änderungen sind vor allem Hobbypiloten, das heiss der Freizeitbereich, der in der offenen Kategorie zusammengefasst wird. Gerade in dieser offenen Kategorie ändert sich einiges. Die Neuerungen, die ab 1. Januar 2021 gelten, sehen laut Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL folgendermassen aus:

 

  • In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Die neue Regulierung sieht für die meisten Anwendungsfälle in der offenen Kategorie eine Registrierung des Piloten sowie eine Onlineschulung und einen Onlinetest vor. Das Mindestalter für den selbstständigen Betrieb einer Drohne beträgt in der offenen Kategorie 12 Jahre.
  • Neu gilt eine untere Gewichtslimite von 250 g statt 500 g. Das bedeutet, dass Drohnen unter 250 g bis auf weiteres einzig die Naturschutzgebiete und die Gebiete in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen zu meiden haben.
  • Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nicht mehr überflogen werden, das gilt auch für Drohnen unter 250 g Fluggewicht.

Hinweis in eigener Sache: Der SVLT bietet ab September 2020 Drohnenkurse an. Die Kurse finden an den Standorten Payerne und Liebegg statt. Mehr dazu hier.

Hier geht es zur Meldung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL