Mineralölsteuer‐Rückerstattung – ein sinnvolles Instrument

Die eidgenössische Finanzkontrolle möchte die Rückerstattung der Mineralölsteuer aufheben. Der Schweizerische Verband für Landtechnik wehrt sich dagegen und legt die Gründe auf den Tisch.

24.08.2018

In regelmässigen Abständen wird von verschiedener Seite versucht, die Mineralölsteuer‐Rückerstattung an die Land- und Forstwirtschaft zu streichen. Letztmals war dies 2004 der Fall, als der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms «EP 04» dem Parlament diese Streichung beantragte. Dem SVLT war es damals im Verbund einer grossen Koalition mit anderen Verbänden (Bündnis «Landwirtschaft und Tourismus») gelungen, dieses Ansinnen zu bodigen.
Nun hat die eidgenössische Finanzkontrolle, eine unabhängige Kontrollinstanz des Bundes, diesen Ball wieder aufgenommen und in einem Bericht nahegelegt, diese Rückerstattung aufzuheben. Als etwas diffuse Begründung wird vorgeschoben, die Streichung könnte dazu beitragen, dass die Landwirtschaft die Umweltziele erreichen könnte.
Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen erhoben. Diese Steuer fliesst hälftig in die Bundeskasse und zweckgebunden für Aufgaben im Strassen- und Luftverkehr. Zusätzlich gibt es einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen, der dann zu 100% zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- oder Luftverkehr eingesetzt wird. In der Gesamtheit machen diese Steuern beim Dieselöl einen Zuschlag von 75,87 Rappen aus. Gemäss geltendem Recht werden der grösste Teil der Steuer und der ganze Zuschlag der Land- und Forstwirtschaft zurückerstattet.
Diese Rückerstattung macht auch heute noch Sinn, denn die davon profitierende Land- und Forstwirtschaft beanspruchen diese Infrastrukturen mit ihren Fahrzeugen kaum, im Falle der Nationalstrassen beispielsweise überhaupt nicht. Weiter sticht das im Bericht der Finanzkontrolle stipulierte Argument eines positiven Effekts auf die Umwelt in keiner Art und Weise. Die Rückerstattung richtet sich nämlich nicht nach dem effektiven Verbrauch, sondern basiert auf einem besonderen Schlüssel. Wird in der Landwirtschaft viel Treibstoff verbraucht, führt dies nicht zu einer höheren Rückerstattung.
Die Landwirtschaft zahlt aber trotz dieser Rückerstattung immer noch einen stolzen Betrag in die genannten Kassen. Berechnungen haben ergeben, dass es rund CHF 50 Mio. sind. Einerseits wird die Steuer ja nur teilweise rückerstattet, anderseits ist die verbrauchte Menge von Dieselöl in der Landwirtschaft nachweislich höher, als es das normierte Berechnungsverfahren ausweist.
Auch Landmaschinen benutzen Strassen, vornehmlich sind es aber Flurstrassen, für deren Unterhalt die Bauern in vielen Fällen – oft im Rahmen von Korporationen – selbst aufkommen. Sie wenden dafür Schätzungen zufolge schweizweit rund CHF 60 Mio. auf und lassen dabei auch die breite Öffentlichkeit in Form von Spazier- und Wanderwegen sowie Velostrecken teilhaben.
Die beabsichtigte Streichung der Mineralölsteuer‐Rückerstattung zielt rein auf zusätzliche Einnahmen der Bundeskasse. Ein ökologischer Nutzen wird damit nicht erreicht, hingegen die Produktion von heimischen Nahrungsmitteln verteuert, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft verschlechtert (zumal umliegende Länder diese Rückerstattung nach wie vor anwenden) und letztlich das Einkommen der Schweizer Landwirte geschmälert. Der SVLT wird sich mit Vehemenz gegen diese Streichung wehren.