Letzte Chance zur Mineralölrückerstattung
Aufgrund der Herausforderungen bei der Registrierung und der Gesuchserfassung konnten wir gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Kompromisslösung bezüglich einer Fristverlängerung finden.
27.06.2026
Alle Betriebe müssen zwingend im «ePortal» den ersten Schritt (Geschäftspartner auswählen, um den Onboarding-Code auszulösen) bis zum 30. Juni 2026 abschliessen.
Betriebe, die korrekt den Geschäftspartner (1. Schritt der Registrierung) fristgerecht bis zum 30. Juni 2026 vorgenommen haben, die eigentliche Gesuchserfassung auf Taxas jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht abgeschlossen haben, erhalten eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2026, um ihr Gesuch auf Taxas einzureichen.
Dadurch kann die wesentliche Lücke (6000 Betriebe) zwischen den bereits registrierten Betrieben und den Betrieben, welche die Gesuchserfassung noch nicht vorgenommen haben, geschlossen werden.
Eine generelle Regelung der Fristverlängerung in der Mineralölsteuerverordnung ist jedoch nur durch einen Bundesratsbeschluss möglich. Deshalb wurde innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens nach einer praktikablen Lösung gesucht und diese nun gefunden. eng


