Kontrolle im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr
Im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr muss jederzeit mit Kontrollen durch den Zoll gerechnet werden. Das zeigt eine aktuelle Nachricht des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
18.09.2026
Der landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverkehr (LBV) des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ermöglicht es Schweizer Landwirten in Grenzregionen, ihre Grundstücke im angrenzenden Ausland zoll- und abgabefreie zu bewirtschaften. Für die Kontrolle ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG zuständig. So führten beispielsweise im August die Spezialistinnen und Spezialisten des Zolls Zürich und Schaffhausen gemeinsam eine Kontrolle im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr durch, wie das BAZG dieser Tage schreibt. Kontrolliert wurde dabei unter anderem die Einfuhr von Heu, Getreide und Gemüse. Ob die Beamten bei dieser Kontrolle etwas Rechtswidriges gefunden haben, ist nicht bekannt, bekannt ist aber die Botschaft: «Mit einer Kontrolle ist jederzeit zu rechnen.» In der Schweiz sind laut BAZG rund 700 Landwirtschaftsbetriebe als LBV-Nehmer registriert. Diese verteilen sich auf weitestgehend alle grenznahen Landesteile der Schweiz. röt
Bild: BAZG


