Kampf gegen Abschwemmung und Abdrift

Agridea zeigt in Videos auf, welche Massnahmen ab 2023 Betreff Abschwemmung und Abdrift umgesetzt werden müssen.

13.05.2022

Der Bundesrat hat im neuen Verordnungspaket unter anderem auch die Massnahmen gegen Abdrift und Abschwemmung ab 2023 verschärft. In der Direkzahlungsverordnung steht dazu neu: Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen Massnahmen gegen die Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen (im Jahr 2023 werden bei Mängeln keine Direktzahlungen gekürzt).

Das heisst: Neu gelten im ÖLN Mindestanforderungen zur Verminderung von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln – und zwar unabhängig vom eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Für die Ermittlung der Mindestanforderungen gibt es ein Punktesystem (mehr dazu in der neusten Ausgabe der «Schweizer Landtechnik», Mai 2022).

Die Agridea hat nun zwei Videos freigeschaltet, die mögliche Massnahmen zur Reduzierung von Abschwemmung und Abdrift aufzeigt und wie die Anforderungen des Bundes erfüllt werden können:
Video «Massnahmen zur Verringerung der Abschwemmung im Ackerbau»
Video «Massnahmen zur Verringerung des Driftrisikos im Ackerbau»
Mehr Videos zum Thema gibt es auf dem Youtube-Kanal von Agridea