Flächen mit Solaranlagen sind neu direktzahlungsberechtigt

Flächen mit Solaranlagen zählen neu zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind direktzahlungsberechtigt. Das hat der Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 verabschiedet.

01.11.2023

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Eine Änderung gibt es auch bei den Solaranlagen, respektive den so genannten Agri-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV). Neu zählen Flächen mit bewilligungsfähigen Solaranlagen gemäss Raumplanungsverordnung, z. B. Ackerflächen, zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind somit zukünftig direktzahlungsberechtigt. Die neue Bestimmungen wird laut der Mitteilung am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gezählt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wird diese Bestimmung nun gelockert. Ziel der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist es, auf landwirtschaftlichen Flächen erneuerbaren Strom zu produzieren und gleichzeitig Nutzpflanzen anzubauen. röt