Einheitliche Typengenehmigungspflicht in der EU

Das Europäische Parlament hat die Typgenehmigungspflicht für alle mobilen Maschinen mit harmonisierten Anforderungen für alle EU-Länder beschlossen. Nun muss der Europäischen Rat dies noch bestätigen.

30.04.2024

Das Europäische Parlament hat die mit dem Europäischen Rat getroffene Vereinbarung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von mobilen Maschinen (Arbeitsmotorwagen), die auf öffentlichen Strassen verkehren, gebilligt. Über diese Rechtsvorschriften war bereits Anfang des Jahres nach Trilog-Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament ein Konsens erzielt worden. Nun muss sie noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Der Text legt harmonisierte Anforderungen an die Strassenverkehrssicherheit von Arbeitsmotorwagen in einer neuen Kategorie mit Typgenehmigung «U» fest. Betroffen sind alle Arten von nicht strassengebundenen Maschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h, wie z. B. selbstfahrende Erntemaschinen, Teleskopstapler, Baumaschinen, Mobilkräne, Fahrzeuge für den Strassenunterhalt oder Aufsitzrasenmäher. Für diese Art von Kraftfahrzeugen muss künftig eine Zulassung nach EU-weit einheitlichen Bedingungen beantragt werden.
Diese Genehmigungspflicht für diese Art von Maschinen ist in der Schweiz bereits seit langem in Kraft. Vorerst ändert sich durch das Abkommen hierzulande nichts, nicht zuletzt wegen der langen Übergangsfrist von 11 Jahren, die den einzelnen EU-Ländern eingeräumt wurde, um die EU-Vorschriften auf nationaler Ebene umzusetzen.