Einmalvergütung ab 2023

Der Nationalrat will erneuerbare Energien ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern und damit eine einheitliche Förderung einführen. Es handelt sich um eine Übergangslösung.

17.06.2021

Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Es drohte ein Lücke bei den Förderinstrumenten. Nun hat der Nationalrat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative angenommen. Beschlossen wurde, dass neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen (Einmalvergütung) gefördert werden sollen. Dabei handelt es sich eine Übergangslösung, befristet bis Ende 2030. Der Nationalrat will damit eine Förderlücke bei erneuerbaren Energien schliessen.

Von einer sogenannten Einmalvergütung profitierten bis heute erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Klärgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Nun sollen mit den Änderungen im Energiegesetz fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gefördert werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Änderungen im Energiegesetz mit 187 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.