Elektroautos ab 2024 nicht mehr steuerbefreit
Der Bundesrat hat die Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt.
08.11.2023
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 beschlossen und damit die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Mit diesem Beschluss will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung als Förderinstrument angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise nicht mehr notwendig ist. Ausserdem sei die Besteuerung von Elektroautos Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, wie es in der Mitteilung heisst. röt