Ein Schritt vorwärts für Agro-Photovoltaik

Die Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung sieht vor, dass Agro-Photovoltaik-Anlagen künftig nicht mehr von der landwirtschaftlichen Nutzfläche und damit von Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Diese Woche wurde die Vernehmlassung dazu gestartet.

25.01.2023

Künftig können Direktzahlungen auch für Landwirtschaftsflächen mit Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV-Anlagen) bezahlt werden. So sieht es die Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung im heute versendeten Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 vor. Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gezählt und sind somit auch nicht Direktzahlungsberechtigt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung schlägt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Verordnungspaket 2023 vor, dass diese Flächen neu Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind, wenn die Solaranlagen positive Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Ertrag haben. Dies sei insbesondere im Bereich der Spezialkulturen eine Möglichkeit, also unter anderem im Wein-, Früchte- und Gemüsebau. Die Vernehmlassung des Verordnungspakets 2023 dauert bis zum 2. Mai 2023. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
röt / Bild: insolight.ch