E-Bikes: Licht an auch auf Feldwegen

Die Lichtpflicht am Tag für E-Bikes gilt auch auf Feldwegen und Bike-Trails. Ab 1. April 2022 müssen alle E-Bikes-Lenker das Licht auch tagsüber einschalten.

18.02.2022

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen Astra aber, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel laut dem Astra auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

Auf 1. April 2024 wird zudem eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (45 km/h) einfgeführt. Das heisst, schnelle E-Bikes dürfen ab dann nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. röt (Bild: TCS)