«digiFLUX»: Marschhalt gefordert

Das Projekt «digiFLUX», mit dem die Mitteilungspflicht im Umgang mit Pflanzenschutzmittel eingeführt werden soll, erhitzt die Gemüter. Nun verspricht das Bundesamt für Landwirtschaft einen neuen Fahrplan mit vereinfachter Einführung.

12.03.2024

Ausgangspunkt für das Projekt «digiFLUX», mit dem die Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie für den Handel von Nährstoffen geregelt und letztlich eingeführt werden soll, ist die seinerzeitige Annahme der parlamentarischen Initiative 19.475. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind seit diesem Jahr im Landwirtschaftsgesetz verankert.
Mit «digiFLUX» müssen zukünftig sämtliche Bezüge und Verschiebungen von Nährstoffen (N- und P-haltige Mineraldünger, Kraftfutter, Hof- und Recyclingdünger) sowie die Bezüge du Verschiebungen von Pflanzenschutzmittel gemeldet werden. Ebenfalls gemeldet werden muss die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmittel (auch ausserhalb der Landwirtschaft). Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, im Jahr 2025 die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel-Lieferungen einzuführen. Im Jahr 2026 sollte dann die Einführung der Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen und Pflanzenschutzmittel-Anwendungen folgen.
Auf Druck der bäuerlichen Praxis wurde in der Zwischenzeit die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel-Lieferungen und Pflanzenschutzmittel-Anwendungen um ein Jahr verschoben. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft auf der Website von «digiFLUX» schreibt, werde die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel im Jahr 2026 gemeinsam mit der Mitteilungspflicht für den Handel mit Nährstoffen in Kraft gesetzt.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) verlangt jedoch einen generellen Marschhalt und fordert eine schlanke, pragmatische und vor allem praxistaugliche Umsetzung dieser Mitwirkungspflicht. «Was nicht praxistauglich ist oder zu administrativem Mehraufwand führt, wird nicht eingeführt», so die Haltung des SBV. Konkret ausgelegt würde dies aber heissen, dass «digiFLUX» weder in der einen noch in der anderen Form überhaupt eingeführt werden darf, denn mit einem administrativen Mehraufwand ist so oder so zu rechnen. Der SBV schreibt denn auch, sollten die Erwartungen für eine vereinfachte Umsetzung nicht aufgenommen und umgesetzt werden, wird eine Einführung von «digiFLUX» grundsätzlich in Frage gestellt.
Für den Verband der Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) wiederum ist die derzeitig angedachte Lösung nicht umsetzbar. Weiter fordert der Verband eine Umsetzungsfrist von mindestens vier Jahren. Rund 50% der Gemüsebaubetriebe würden ihre Aufzeichnungen von Hand machen, weshalb der VSGP eine digitale Umstellung per 2026 als unrealistisch eingeschätzt.