Detektionsbasiert gegen Blacken auf BBF-Flächen

Detektionsbasierte Applikationen können dieses Jahr über kantonale Bewilligungen auf BFF-Flächen eingesetzt werden.

02.04.2024

Auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) sind nur Einzelstock- oder Nesterbehandlungen mit spezifischen Herbiziden zulässig, sofern sie nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch bekämpft werden können. Nicht zugelassen sind die Detektionsbasierten Applikationen (DA). Dabei handelt es sich um Geräte, die mittels Bilderkennung Problempflanzenarten identifizieren und mit Herbizid behandeln (siehe Bild). Noch offen ist, ob DA genügend präzise arbeiten, sodass sie künftig zur automatisierten Einzelstockbekämpfung von Blacken oder auch anderen Problempflanzenarten auf BFF zugelassen werden könnten.

Blacken gut erkannt – aber noch unerwünschte Nebeneffekte
In einem Versuch der Agroscope auf 23 extensiv genutzten Wiesen zeigte die DA im letzten Jahr gute Ergebnisse bei den Trefferquoten (>68%) gegen die Blacke. Allerdings verwechselten die Geräte Blacken auch mit wertvollen Arten wie beispielsweise den Zeigerarten der Qualitätsstufe II Witwenblume oder Wiesenbocksbart.

Schon 2024 über kantonale Bewilligungen möglich
Um dies künftig zu verhindern oder vermindern, werden die Geräte trainiert. Agroscope setzt die Untersuchungen fort. «Über kantonale Bewilligungen können die Detektionsbasierten Applikationen 2024 auf Biodiversitätsförderflächen eingesetzt werden», erklärt Florie Marion vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Für das genaue Vorgehen können sich die interessierten Landwirtinnen und Landwirte ans kantonale Landwirtschaftsamt wenden. Mit den neuen Untersuchungen sollen genügend Daten gesammelt werden, um über eine zukünftige Zulassung der DA auf BFF entscheiden zu können. Jonas Ingold (LID)
Mehr Infos: Hier geht es zur Informationsnotiz über die geltenden Regelungen zu DA.