Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen

Der Bundesrat will das automatisierte Fahren regeln. Diese Woche hat er dazu die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet.

18.10.2023

Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. Dieser Meinung ist der Bundesrat und hat dazu an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will. Die Vernehmlassung für die Verordnungsentwürfe dauert bis zum 2. Februar 2024.

Die Verordnung über das automatisierte Fahren sieht folgendermassen aus:

 

  • Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.
  • Lenkerinnen und Lenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt.
  • Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden soll auf dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig.
  • Verzichtet hat der Bundesrat auf Regelungen für Lieferroboter. Aus heutiger Sicht löst der Einsatz derartiger Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus.

Die zweite Verordnung sieht vor, dass der Bundesrat die Möglichkeit schaffen will, Pilot- und Demonstrationsprojekte mitzufinanzieren, um neue Technologien zu erproben. nterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden, einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können. 
Bild: VDI