Neue Verkehrsregeln ab 2021

Am 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. Sie sollen den Verkehrsfluss erhöhen und für mehr Sicherheit sorgen.

16.12.2020

Am 1. Januar 2021 treten folgende neue Verkehrsregeln in Kraft, die sowohl Autofahrer als auch Velofahrer betreffen:

 

  • 100 km/h für leichte Anhängerzüge. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind. Das heisst zum Beispiel, dass Wohnwagengespanne neu bis 100 km/h fahren dürfen.
  • Reissverschlussprinzip. Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip.
  • Rettungsgasse. Neu gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden
  • Rechts vorbeifahren. Während das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt war, wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten. 
  • Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend mit einem Schild und einem Freigabesignal signalisiert ist und wird (siehe Bild). Verkehrsteilnehmende mit Grün sind aber weiterhin vortrittsberechtigt.
  • Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
  • Kostenpflichtige Parkplätze für Zweiräder. Schnelle Elektrofahrräder (45 km/h), Motorräder und Motorfahrräder können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.
  • Autofahren lernen ab 17 Jahren. Mehrere Änderungen der Bestimmungen über den Führerscheinerwerb werden ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B und BE) kann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr angefordert werden. Die Neulenker können sich ab ihrem 18. Geburtstag bei der Prüfung anmelden unter der Bedingung, dass sie ein Jahr lang begleitet gefahren sind. Nur Fahrer, die ihr 20. Lebensjahr vollendet haben, können mit weniger als 12 Monaten Fahrpraxis als Fahrschüler an der Prüfung teilnehmen. Jungen Frauen und Männer, die zwischen 2001 und 2003 geboren sind und die ihren Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2021 erhalten, sind von der einjährigen Lernfahrpflicht befreit. 
  • Neue Signalisation zur Benutzung der Parkscheibe. Eine neue Signalisation "Erinnerung an den Gebrauch der Parkscheibe" wird auf Antrag der Polizeibehörden eingeführt, um Unsicherheiten bezüglich der Benutzung der weiss markierten Parkplätze zu beseitigen.
  • Parkieren. Einparkhilfen dürfen benutzt werden, ohne das Lenkrad zu halten Beim Benutzen des Parkassistenzsystems dürfen die Fahrer das Lenkrad loslassen oder, wenn die Einparkhilfe es erlaubt, aus dem Auto aussteigen. Sie müssen jedoch jederzeit bereit sein einzugreifen. Der Fahrer trägt zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung für sein Fahrzeug.
  • Autobahnraststätten. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in den Autobahnraststätten wieder alkoholische Getränke verkauft und serviert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot in der Nationalstrassenverordnung aufgehoben.