Bahnunfälle mit Nutztieren vermeiden

Tiere auf dem Gleis gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch den Zug und die Reisenden. Mit korrekt erstellten, funktionsfähigen Weidezäunen lässt sich das Risiko von Ereignissen mit Nutztieren im Bahnverkehr vermindern.

05.06.2023

Gemäss internen Erhebungen der SBB ereigneten sich 2022 weniger Kollisionen mit Nutztieren als im Vorjahr. Verzeichnet wurden Kollisionen mit 87 Stück Grossvieh (2021: 122) und mit 64 Stück Kleinvieh (2021: 106). Die Anzahl Nutztiere, die sich im oder unmittelbar neben dem Gleisbereich aufhielten, war jedoch ähnlich gross: gemeldet wurden hier 143 Ereignisse mit Grossvieh (2021: 149) und 136 Ereignisse mit Kleinvieh (2021: 105).
Sobald sich Tiere im oder unmittelbar neben dem Gleisbereich befinden, besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr und es muss eine «Fahrt auf Sicht» oder gar eine Notbremsung des Zuges durchgeführt werden. Diese Manöver führen jeweils zu betrieblichen Behinderungen und Verspätungen auf der jeweiligen Strecke.
Ein Ausbruch von Tieren kostet Zeit, Geld und führt teilweise zu strafrechtlichen Verfahren. Wer Tiere hält, ist gemäss Art. 56 des Obligationenrechts (OR) für deren Schäden haftbar. Diese Haftung verringert sich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere mit der nötigen Sorgfalt gehalten und beaufsichtigt wurden. Die Sorgfaltspflicht steht in einer engen Verbindung mit der Eigenverantwortung. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko, desto höher sind die Anforderung an einen Aussenzaun.
In die Risikobeurteilung von Zäunen bei Neuanlagen sowie bei Ersatz oder Unterhaltsarbeiten an bestehenden Zäunen muss daher immer auch das jeweilige Umfeld der Weide berücksichtigt werden. Weiden entlang von Bahnstrecken und weiteren Verkehrsachsen bergen ein erhöhtes Risikopotential für Vorfälle mit Tieren & Verkehrsmitteln.
Das Merkblatt «Sichere Zaunanlagen planen und erstellen» der BUL zeigt die wichtigsten Informationen rund um die Risikobeurteilung von Zäunen auf. Es ist erhältlich unter www.info.bul.ch.