E-Bikes korrekt versichern

Was ist bei E-Bikes Betreff Versicherungsschutz zu beachten? Die Agrisano gibt Auskunft.

04.08.2021

Beim Versicherungsschutz von E-Bikes gilt es folgendes zu beachten: E-Bikes werden nach Leistung unterschieden. Elektrovelos mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h sind «Leicht-Motorfahrräder» und in der Haftpflichtversicherung den normalen Velos gleichgestellt. Entsprechend sind Schäden mit leichten Elektrovelos über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Als «Motorrad mit Elektromotor» gelten dagegen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis max. 45 km/h. Diese schnellen E-Bikes müssen von einem Fachhändler geprüft werden und benötigen ein gelbes Nummernschild inklusive Vignette. Mit dem Kauf der Vignette für das E-Bike besteht Deckung über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung.

Leichte Elektrovelos sind mit dem übrigen Hausrat gegen die Grundgefahren Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl versichert. Schnelle E-Bikes müssen bei gewissen Gesellschaften in der Hausratversicherung separat aufgeführt werden, oder es ist für sie eine separate Versicherung abzuschliessen. Damit die Bikes auch unterwegs versichert sind, ist in der Hausratversicherung zu klären, ob die Summe für den «einfachen Diebstahl auswärts» zum Wert des E-Bikes passt. Weitere Deckungen wie etwa Sturzschäden sind im Rahmen einer Zusatzversicherung möglich, denn im Strassenverkehr schätzen Velofahrer die Unfallgefahr oft als gering ein. Gerade Fahrer von E-Bikes unterschätzen ihre Geschwindigkeit und verursachen so Selbstunfälle.
Désiree Kobel, Agrisano, Brugg