Achtung Gasgefahr!
Die Weinlese als Höhepunkt des Weinbaujahrs steht bevor. Die alkoholische Gärung von Most und Maische kann asch tödliche Konzentrationen erreichen kann.
16.09.2020
Seit 2014 führt die BUL mit Unterstützung von «safe at work» stichprobenweise CO2-Messungen in Weinkellern durch. Die Ergebnisse zeigen: der gemessene CO2-Gehalt liegt sehr oft über dem MAK-Wert von 0.5%. Dieser MAK-Wert definiert die maximal zulässige Konzentration an gefährlichen Stoffen an einem Arbeitsplatz pro Arbeitstag à 8 Stunden.
Für eine wirksame Unfallverhütung empfiehlt sich das Vorgehen nach den vier Stufen des «STOP»- Prinzips:
- S: Substitution (Austausch) der Gefahrenquellen
- T: Technische Massnahmen
- O: Organisatorische Massnahmen
- P: Persönliches Verhalten und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung
Massnahmen auf Stufe «S» sind in diesem Fall nicht möglich, da die Produktion des CO2-Gases ein gewollter und wichtiger Prozess ist.
Auf der «T»-Ebene bestehen aber mehrere Möglichkeiten: Die effizienteste Lösung ist die Absaugung der gebildeten Gase direkt an der Quelle. Ein Rohr führt das Gas direkt vom Tank aus dem Gebäude hinaus. Diese Methode bietet den im Keller arbeitenden Personen guten Arbeitskomfort. Dennoch muss auch hier eine generelle Belüftung sichergestellt werden. Eine in Kellern häufig anzutreffende Lösung ist der Einbau einer Zwangsbelüftung (Bild). Messungen zeigen jedoch, dass hier die CO2-Konzentrationen oft über dem MAK-Wert liegen. Absaugvorrichtungen für die Raumluft müssen bodennah installiert werden; bei grösseren oder stark verzweigten Gärräumen sind mehrere Absaug-/Belüftungsvorrichtungen notwendig. Die Menge abgesaugter Luft muss den Räumen aktiv wieder als Frischluft zugeführt werden. Die Betriebsschalter der Ventilatoren müssen immer ausserhalb der Gärräume installiert werden. Das Abfliessen-Lassen der Gase über reine Schwerkraft ist oft ungenügend, da hier die CO2-Konzentration praktisch immer über dem MAK-Wert liegt.
Auf organisatorischer Ebene («O») steht die Schulung des Personals über die notwendigen Schutzmassnahmen bei Arbeiten in Gärräumen sowie zum Verhalten im Notfall im Zentrum. Während der Gärzeit muss an den Zugängen gasgefährdeter Räume deutlich auf die Gefahr hingewiesen werden.
Auf der Stufe «P» gilt zu beachten, dass gängige Filtermasken mit Gasschutzfiltern keinen Schutz gegen Ersticken in CO2-angereicherten Umgebungen bieten. Solche Räume dürfen ausschliesslich durch entsprechend geschulter Personen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten betreten werden.
erforderlich.