Abgaswartung von Non-Road-Motoren
Das Bundesamt für Umwelt hat kürzlich die Vollzugshilfe «Abgaswartung von Maschinen und Geräten» veröffentlicht. Diese verlangt künftig eine regelmässige Abgaswartung bei mobilen Maschinen und Geräten mit Motoren der Abgasstufe 5, die nicht für den Strassenverkehr zugelassen sind.
17.10.2025
Gemäss der Vollzugshilfe «Abgaswartung von Maschinen und Geräten», die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eben veröffentlicht hat besteht nun auch eine Pflicht für die Abgaswartung von Non-Road-Motoren der Abgasstufe 5, also auch für Motoren, die nicht im Strassenverkehr unterwegs sind. Diese Abgaswartung von Selbstzündungsmotoren (z.B. mit Diesel betriebene Motoren) bei Motorenleistungen von 19 bis 560 kW umfasst zudem eine Messung der Partikelanzahl (PN-Messung) sowie das Führen eines Abgas-Wartungsdokuments. Die Vorgabe gilt für mobile Maschinen und Geräte ab der Abgasstufe 5 in allen Branchen: Baumaschinen, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenpflege / Hobby, Schiffe, Schiene, und Militär.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des BAFU zu finden: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/mobile-maschinen-und-geraete/vorschriften-stufe-v.html NB


