Ab 2025: Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel-Einsatz über «digiFLUX»

Wer beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet, muss dies ab dem Jahr 2025 digital über die Plattform «digiFLUX» erfassen. Die Vorgabe gilt ebenso für alle, die mit Pflanzenschutzmitteln oder Dünger und Kraftfutter handeln.

06.03.2023

Wer beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet, muss dies ab dem Jahr 2025 digital erfassen. Die Vorgabe gilt ebenso für alle, die mit Pflanzenschutzmitteln oder Dünger und Kraftfutter handeln, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in einer Mitteilung schreibt. Gesetzlich festgelegt wurde diese sogenannte Mitteilungspflicht 2021 vom Parlament. Sie ist Bestandteil der Parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» und soll für mehr Transparenz beim Verkauf und Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen sorgen.

Die Vorgabe gilt ab 2025 für alle Betriebe, Organisationen und Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel einsetzen oder mit Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmitteln handeln. Erfasst werden diese Angaben digital auf der neuen Webplattform digiFLUX. Damit alle Betroffenen die Entwicklung dieses Projekts zeitnah verfolgen können, stellt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW eine neue Online-Informationsplattform zur Verfügung.

digiFLUX wird in drei Etappen umgesetzt und aufgeschaltet:

 

  • Ab 1. Januar 2025: Basisversion. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Mitteilungspflicht für die Erfassung von Lieferungen und Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Kraft.
  • Am 1. Januar 2026 kommen die Funktionen für die Lieferungen (Pflicht) und Anwendungen von Nährstoffen (freiwillig) wie Futtermittel und Dünger hinzu.
  • Ab dem 1. Januar 2027 sind auf digiFLUX die Nährstoffbilanz, der Ammoniak- und der Humus-Rechner vollumfänglich automatisiert verfügbar.

Alle Informationen zu digiFLUX sind ab sofort unter www.digiflux.info abrufbar. mgt/röt