Ab 2023: Auktionen für grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch

Der Bundesrat führt ab 2023 Auktionen für die Förderung grosser Photovoltaik-Anlagen ein: Wer Solarstrom am günstigsten produziert, erhält den Zuschlag.

24.11.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 verschiedene Verordnungen im Energiebereich angepasst. Das Revisionspaket baut die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aus. Dies gilt insbesondere im Bereich der Photovoltaik (PV). Für grosse PV-Anlagen werden erstmals Auktionen eingeführt. Bei diesen erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert. Die Auktionen sind für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch vorgesehen, wie sie typischerweise auf Lagerhallen oder Scheunen errichtet werden. 

Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch wie sie typischerweise auf Scheunen oder Lagerhallen installiert werden, erhalten eine höhere Unterstützung. Damit schafft der Bundesrat einen wichtigen Anreiz dafür, dass PV-Anlagen künftig vermehrt auch dann installiert werden, wenn der Projektant den Strom nicht selber benötigt. Die Höhe der Einmalvergütung für solche Anlagen wird ab einer Leistung von 150 kW in Auktionen bestimmt. Bei diesen erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert. Das Bundesamt für Energie legt die Rahmenbedingungen für die Auktionen fest. Durchgeführt werden sie von der Vollzugsstelle Pronovo. Wer einen Zuschlag erhält, ist verpflichtet, die Anlage zu bauen.
(Quelle: Bundesamt für Energie)