Schleppschlauch: Beiträge bis 2021

Noch bis Ende 2021 gibt es Beiträge für emissionsmindernde Gülletechnik. Die Förderung wurde um zwei Jahre verlängert.

09.06.2020

Darüber wurde bereits berichtet: Ab 2022 ist es Vorschrift, Gülle mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. Das gilt überall dort, wo es topografisch möglich ist. Zudem müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann. Die beiden Massnahmen, die der Bundesrat im Februar 2020 beschlossen hat, werden als Stand der Technik in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und in den Ökologischen Leistungsausweis (ÖLN) in der die Direktzahlungsverordnung (DZV) aufgenommen. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2022.

Um den Betrieben die Anpassung zu erleichtern, wird die finanzielle Förderung der emissionsmindernden Ausbringverfahren durch den Bund bis Ende 2021 verlängert. Das hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bereits im Februar erläutert, ist jetzt aktuell vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einem Newsletter vom 29. Mai erneut hervorgehoben worden.

Die finanzielle Unterstützung von emissionsmindernden Ausbringverfahren gibt es seit 2014. Ursprünglich war sie bis 2019 begrenzt. Nun wird die Förderung mittels Direktzahlungen um zwei Jahre (2020 und 2021) weitergeführt. Dies um den Anpassungsprozess an die neuen Bestimmungen zu erleichtern. Ab 2022 gibt es keine Beiträge mehr und die Massnahme wird Teil des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Das heisst: Schleppschlauchverteiler und zugedeckte Güllelager werden neu zur Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.