«G40»-Fahrkurs ab 1. Oktober wieder Bedingung

Die Ausnahmen im Strassenverkehr infolge Covid-19 enden definitiv per 30. September 2020. Der «G40»-Fahrkurs wird damit wieder zur Bedingung für das Führen eines 40-km/h-Traktors.

10.09.2020

Die «Covid-19-Massnahmen im Strassenverkehr» werden nicht verlängert. Das schreibt das Bundesamt für Strassen Astra heute in einer Mitteilung. Damit enden diese Ausnahmeregelungen definitiv per 30. September 2020. Weil die Einschränkungen nicht mehr im gleichen Mass vorhanden sind wie noch vor einigen Monaten und die Corona-bedingten Rückstände aufgeholt werden konnten, sei eine Verlängerung nicht notwendig, so das Astra.

Betroffene, die nach dem 30. September 2020 weiterhin fahren möchten, oder Aus- und Weiterbildungen geben wollen, müssen bis dahin die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen und beispielsweise die erforderlichen Kurse besucht haben.

Um Härtefälle im Strassenverkehr wegen der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden, hat das Astra im Frühling 2020 Ausnahmeregelungen erlassen. Darunter fielen auch die «G40»-Fahrkurse. Weil diese nicht mehr durchgeführt werden konnten, durften Inhaber und Inhaberinnen der Führerausweiskategorie G auch 40-km/h-Traktoren fahren, ohne dass sie einen Traktorfahrkurs besucht haben.
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