Wasserentnahmeverbot im Kanton Thurgau

Ab heute Freitag gilt im Kanton Thurgau ein teilweises Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.

13.07.2018

Die Wetterprognosen sagen für die kommenden Tage weiterhin keine länger anhaltenden Niederschläge voraus. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau ab heute Freitag ein teilweises Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern in Kraft gesetzt. Das Verbot betrifft alle Gewässer im Kanton Thurgau mit Ausnahme des Bodensees, des Untersees, des Rheins, des Seerheins sowie des Grund- und Quellwassers. Vom Verbot betroffen sind vor allem Bauern, die ihre Felder aus Bächen und Flüssen bewässern. Eine Entspannung der Lage sei erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.