Was gilt bei Seitenblickspiegeln?

In letzter Zeit wurde im Zusammenhang mit dem vorderen Überhang viel über Kamera-Monitor-Systeme geschrieben. Doch was gilt eigentlich seit dem 1. Mai beim Seitenblickspiegel?

17.06.2019

Seit dem 1. Mai 2019 gelten beim vorderen Überhang bei Traktoren neue Vorschriften (wir berichteten). Viel war seither über die neu erlaubten Kamera-Monitor-Systeme geschrieben worden. Doch wie sieht es eigentlich beim Seitenblickspiegel aus? Was gilt bei diesem seit dem 1. Mai 2019?

Bis zu 3 m (gemessen ab Mitte Lenkrad) sind auch weiterhin keine besonderen Massnahmen notwendig. Bei mehr als 3 m bis maximal 4 m vorderem Überhang ist wie bis anhin die Montage von Seitenblickspiegeln notwendig. Allerdings müssen diese Spiegel heute eine konvexe (nach aussen gewölbte) Fläche von mindestens 500 cm2 aufweisen. Die  Spiegel sollen vorne angebracht werden, dürfen aber maximal 2,50 m vom vordersten Punkt des Anbaugeräts Zurückversetzt angebracht sein.

Geräte, welche vor dem 1. Mai 2019 in Betrieb genommen wurden, dürfen noch mit kleinen Spiegeln (300 cm²) betrieben werden. Eine Nachrüstung auf die grösseren Spiegel ist aber empfehlenswert. Anstelle der Seitenblickspiegel kann auch ein geprüftes und in der Schweiz zugelassenes Kamera-Monitor-System verwendet werden. (Bild: Pöttinger Schweiz)