Vorübergehend 40-km/h-Traktoren mit «G»-Ausweis fahren

Vorübergehend und Corona-bedingt kann man mit einem Führerausweis der Kategorie «G» auch ohne «G40»-Kurs einen 40-km/h-Traktor lenken.

23.04.2020

Aufgrund einer Intervention des Schweizerischen Verbands für Landtechnik (SVLT) beim Bundesamt für Strassen, bereits nach Inkrafttreten der ersten «Corona-Verordnung», wonach auch die Durchführung von «G40»-Kursen untersagt wurde, hat das Bundesamt für Strassen heute nun folgende Verfügung erlassen:
Inhaber und Inhaberinnen der Führerausweiskategorie «G»dürfen land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge und land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten auch ohne Teilnahme an einem Traktorfahrkurs (Art. 4 Abs. 3 Kategorie G VZV) führen.