Bewässerungsverbot, steigende Waldbrandgefahr

Im Thurgau gilt ab Freitag ein Wasserentnahmeverbot für die meisten Oberflächengewässer. In einigen Kantonen herrscht erhebliche Waldbrandgefahr.

25.06.2025

Aufgrund der Trockenheit hat der Kanton Thurgau gestern bekannt gegeben, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern ab Freitag verboten werden, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt am Freitag, 27. Juni 2025, in Kraft und gilt laut den Thurgauer Behörden bis auf Widerruf.

Wie sieht die Trockenheit in den verschiedenen Regionen der Schweiz aktuell aus? Auskunft gibt das Früherkennungs- und Warnsystem für Trockenheit des Bundes www.trockenheit.admin.ch

Auch die Waldbrandgefahr nimmt zu. In vielen Kantonen gilt derzeit erhebliche Gefahr. Hier geht es zur Übersicht der aktuellen Waldbrandgefahr. röt