Strassenverkehr: Neue Regeln ab 1. März 2024
Ab 1. März 2024 gibt es ein paar neue Regeln für den Strassenverkehr.
29.02.2024
Folgende Änderungen treten ab 1. März 2024 im Strassenverkehr neu in Kraft:
- Führerausweisentzug
Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. - Dauer praktische Führerprüfung (Kat. A und B)
Die praktischen Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden. - Sehtest
Sehtests entfallen für Personen, die bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen und eine neue Kategorie erwerben wollen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben möchten. - 75 statt 65
Bisher mussten sich schon 65-Jährige einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen, wenn sie erstmals ein Gesuch für einen Lernfahr- oder Führerausweis stellten. Die Altersgrenze liegt neu bei 75 Jahren.


